Ah, das Leben in den Vororten! Ein kleines Paradies mit seinem Garten, seiner Ruhe… und seinen kleinen unerwünschten Besuchern.
Aber seien Sie vorsichtig, bevor Sie den Schädlingen, die in Ihr Zuhause eindringen, den Kampf ansagen, ist es wichtig zu wissen, dass einige von ihnen gesetzlich geschützt sind.
Wie können wir also zwischen dem Schutz der Artenvielfalt und der Verteidigung unseres süßen Zuhauses unterscheiden? Folgen sie den Anführer !
Die Rote Liste der IUCN: ein Schutz für bedrohte Arten
Wussten Sie, dass die rote Liste des‘Internationale Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) mehr als 2.000 bedrohte Arten in Frankreich auflistet? Es ist ein echter Indikator, der uns hilft, Arten zu identifizieren, deren Störung oder Beseitigung verboten ist. Stellen Sie vor jeder Aktion sicher, dass Ihr „Feind“ nicht dabei ist Liste.
Unerwünschte, aber geschützte Gäste
Einige der Schädlinge, die sich in Ihrem Zuhause ansiedeln können, sind gesetzlich geschützt.
Nehmen Sie das Beispiel von Siebenschläfer, dieses kleine Säugetier mit einem schelmischen Aussehen, das auf Ihrem Dachboden Schaden anrichten kann. Es ist jedoch geschützt und kann nicht ohne Vorsichtsmaßnahmen gejagt werden. Es gibt Lösungen für ein friedliches Zusammenleben mit ihm.
Dort WieselAuch der Marder, der oft mit einem großen Marder verwechselt wird, ist ein neugieriges und ungeliebtes Tier, das gesetzlich geschützt ist. Es kann Lärm und Sachschäden verursachen, es gibt jedoch nicht tödliche Methoden, um es fernzuhalten.
Wenn Vorschriften ins Spiel kommen
Das Ministerium für Ökologie hat strenge Vorschriften für bestimmte Arten wie z Dachs. Die Vernichtung dieser Tiere darf nur mit besonderen Genehmigungen und unter ganz bestimmten Bedingungen erfolgen.
Ökologische Alternativen zur Schädlingsbekämpfung
Für diejenigen, die umweltbewusst handeln möchten, gibt es ökologische Alternativen zur Schädlingsbekämpfung. Um beispielsweise einen Befall zu vermeiden Fruchtfliegen Im Winter müssen wir manchmal einfach unsere Gewohnheiten bei der Lebensmittelaufbewahrung ändern.
Bekämpfung ungeschützter Schädlinge
Natürlich sind nicht alle Schädlinge geschützt und einige können selbst bekämpft werden. DER Nutriagilt beispielsweise als Nagetierschädling und kann unter bestimmten Voraussetzungen beseitigt werden.
Ebenso der Kampf gegen die Larve von MaikäferObwohl es mühsam ist, ist es erlaubt und wird in bestimmten Fällen sogar gefördert.
Schützen Sie Ihren Garten, ohne der Tierwelt zu schaden
Wenn Ihr Anliegen schließlich eher mit Pflanzen zu tun hat, beispielsweise Ihre Erdbeeren vor Vögeln zu schützen, ohne ihnen zu schaden, gibt es einfache und wirksame Tipps, die die Tierwelt respektieren und gleichzeitig Ihre Ernte schützen.
Hier ist eine Übersicht, die Ihnen helfen soll, Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die kleinen Kreaturen, die Ihren Raum teilen, klarer zu erkennen. Teilen Sie gerne Ihre eigenen Erfahrungen mit und kommen Sie bald wieder vorbei, um weitere Neuigkeiten, Tipps und Ratschläge zu erhalten!